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BVerwG, 26.07.1977 - IV B 87.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 08.02.1977 - II BA 8/75
- BVerwG, 26.07.1977 - IV B 87.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77
Die zunächst geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wird von der Beschwerde nicht gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt; denn es wird keine bestimmte Rechtsfrage bezeichnet, deren grundsätzliche, d.h. über den vorliegenden Fall hinausreichende Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 ff.). - BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67
Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77
Einmal ist der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits nicht ein solcher, der nach den angeführten Entscheidungen zur Heranziehung eines Prozeßpflegers nötigt (vgl. hierzu Urteil vom 5. Juni 1968 - BVerwG V C 147.67 - BVerwGE 30, 24 ff.). - BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61
Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77
Schließlich stellte es weder einen Verfahrensmangel noch eine Abweichung von den Urteilen vom 3. Dezember 1965 - BVerwG VII C 90.61 - (BVerwGE 23, 15 ff.) und vom 31. August 1966 - BVerwG V C 223.65 - (BVerwGE 25, 36 ff. [BVerwG 31.08.1966 - V C 223/65]) dar, daß das Berufungsgericht nicht auf die Bestellung eines Prozeßpflegers hingewirkt hat.
- BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77
Schließlich stellte es weder einen Verfahrensmangel noch eine Abweichung von den Urteilen vom 3. Dezember 1965 - BVerwG VII C 90.61 - (BVerwGE 23, 15 ff.) und vom 31. August 1966 - BVerwG V C 223.65 - (BVerwGE 25, 36 ff. [BVerwG 31.08.1966 - V C 223/65]) dar, daß das Berufungsgericht nicht auf die Bestellung eines Prozeßpflegers hingewirkt hat. - BVerwG, 21.06.1977 - 8 B 26.77
Verlust eines Gartenhauses auf einer Kleingartenparzelle infolge einer …
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77
Die Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin, deren Begründungen der hier vorliegenden Beschwerdebegründung inhaltsgleich sind, sind durch Beschlüsse des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1977 - BVerwG VIII B 26.77 und 25.77 - zurückgewiesen worden. - BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77
Insoweit liegt auch keine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) vor: In jenem Fall hatte es der Kläger abgelehnt, sich einer gutachtlichen Untersuchung zu unterwerfen, sich aber später anders besonnen, bevor ein Gutachten erstattet worden war; und das Tatsachengericht hatte über die Frage seiner Prozeßfähigkeit überhaupt ohne Sachverständigengutachten entschieden.